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Erklärung zum Kleinkaliberschießen

Veröffentlicht

Liebe Schützenbrüder,

am 9. Juli 2018 fand die – auf Grund der neuen Schießstandrichtlinien erforderliche – außerordentliche Abnahme unserer Schießanlage an der Schützenhalle statt. Eine frühere Abnahme war aus terminlichen Gründen seitens der Beteiligten nicht möglich.

Während der Schießstandabnahme wurde uns durch den verantwortlichen, vereidigten Sachverständigen mitgeteilt, dass im Rahmen der jetzt zu erteilenden Genehmigung ein Beschuss mit Kleinkaliber nicht möglich und ausdrücklich untersagt ist.

Eine Zuwiderhandlung kann unter Umständen die Stilllegung der Schießanlage und erhebliche Bußgeldforderungen nach sich ziehen und damit die Durchführung des gesamten Schützenfestes gefährden.

Das Königsvogel- und Kindervogelschießen findet in der gewohnten Form statt.

 

Müllenbach, den 11.7.2018

 

Der Vorstand