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Vorgezogene Abnahme der Biathlon-Schießanlage

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Das letzte Abnahmegutachten des Schießsachverständigen Willi Palm für die Schießanlage unserer Sommer-Biathlon-Schießanlage hat eine Gültigkeit bis zum 30. April 2014. Änderungen im Waffenrecht sehen jedoch vor, dass ab Januar 2015 ausschließlich staatlich vereidigte Sachverständige die Abnahme der Schießstände vornehmen dürfen. […]